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Notwendige Strompreisänderung zum 1. Januar 2022
Trotz der deutlichen Kürzung der EEG-Umlage ab 2022, wodurch die Verbraucher im Kostenblock der gesetzlichen Umlagen im neuen Jahr eine merkliche Netto-Entlastung von 2,63 Cent/kWh erlangen, führen massiv gestiegene Energiebeschaffungskosten und höhere Netzentgelte im Saldo zu einer Mehrbelastung, die der Vertrieb nicht durch Effizienz oder sonstige Maßnahmen ausgleichen kann. Deshalb lässt es sich nicht vermeiden, unsere Tarif-Preise zum 01.01.2022 anzupassen.
Von der Tarifanpassung sind alle Tarife betroffen. Eine Anhebung der Grundpreise in den Tarifen konnten wir vermeiden.
Hinweis für unsere Kunden mit Treue-Tarif
Die Preiserhöhung zum 01.01.2022 trifft ebenfalls und im gleichen Umfang unsere Kunden mit Stromlieferungsvertrag Treue-Tarif. Aber auch mit den neuen Strompreisen 2022 hat diese Kundengruppe den Vorteil, dass sie weiterhin brutto 1,19 Cent pro Kilowattstunde weniger bezahlt, als die Kunden, die sich nicht für den Treue-Tarif entschieden haben.
Mit dem Treue-Tarif sparen
Kunden, die bisher noch nicht unser Angebot Treue-Tarif nutzen, können die ab Januar 2022 anfallende Kostensteigerung kompensieren und dabei sogar noch sparen, indem sie rechtzeitig einen Stromlieferungsvertrag Treue-Tarif mit uns abschließen.
Mit dem Abschluss eines Treue-Tarif-Vertrages können Sie sich für Ihren Strombezug einen Preisnachlass von 1,19 Cent/kWh sichern. Ein Vertragsabschluss ist jederzeit zum Beginn eines Monats möglich.
Preisgarantie bis 31.12.2022
Für alle ab 01.01.2022 geltenden Stromtarife geben wir eine Preisgarantie bis mindestens 31.12.2022!
Ersatzversorgung
Für die Ersatzversorgung der Gemeindewerke Schutterwald -Stromvertrieb- gelten die gleichen Preise wie für die Grundversorgung.
Veröffentlichungspflicht / Bekanntmachung:
Nach § 5 Abs. 2 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sind wir berechtigt, die Strompreise im Wege der öffentlichen Bekanntgabe zu ändern.
Wir veröffentlichen die Tarife 2022 auf der nächsten Doppelseite in diesem Amtsblatt.
Neben der öffentlichen Bekanntmachung der Tarifänderung und der vollständigen Veröffentlichung der Tarife 2022 im Internet werden wir alle Kunden in einem persönlichen Schreiben über den Umfang der notwendigen Preisänderungen und über die neuen Tarifpreise informieren.
Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
Im § 5 Abs. 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist festgelegt, dass der Kunde im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen das Recht hat, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Alle Informationen und Preisblätter finden Sie auf dieser Website.
Hier finden Sie auch die aktuellen Angaben zur Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Strom und den Tarifen haben, geben wir gerne Auskunft. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen während der üblichen Bürozeiten jederzeit für ein persönliches Gespräch oder telefonisch zur Verfügung.
Gemeindewerke Schutterwald
Kirchstraße, 77746 Schutterwald
Tel.: 9606-29/42/44/49, Fax: 9606-97
E-Mail schreiben
Gemeindewerke
Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-29
Fax: +49 781 9606-97
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