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Die Jahresverbrauchsabrechnungen 2024 für Strom, Wasser und Abwasser sind verschickt. Ebenso die Jahresabrechnungen der Einspeisevergütungen für PV-Anlagen.
Melden Sie sich bitte bei uns, falls Sie bis zum 07.02.2025 Ihre Abrechnung(en) nicht erhalten haben.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Abrechnung und die ausgewiesenen Zählerstände sofort, damit evtl. Fehler unverzüglich festgestellt und bereinigt werden können.
Fälligkeit der Jahresverbrauchsabrechnung 2024
Die Jahresverbrauchsabrechnung Strom wird am 12. Februar 2025 zur Zahlung fällig. Für den Gebührenbescheid Wasser/Abwasser gilt hiervon abweichend das Fälligkeitsdatum 01. März 2025.
Die Überweisung von ausgewiesenen Guthaben erfolgt zum 12. Februar 2025. Dies gilt sowohl für Guthaben aus Strom- und PV-Abrechnungen als auch für Guthaben aus Bescheiden für Wasser- und Abwassergebühren.
Gutschriften an Barzahler-Kunden werden nach Mitteilung der Bankverbindung erstattet. Gegebenenfalls können solche Guthaben mit laufenden Abschlagsbeträgen aufgerechnet werden.
Abschlagsbeträge 2025
Auf der Abrechnung Strom bzw. dem Gebührenbescheid Wasser/Abwasser wird Ihnen auch die Höhe des monatlichen Abschlagsbetrages für 2025 mitgeteilt. Sollte sich der Verbrauch in 2025 gegenüber dem Vorjahr bei Ihnen ändern, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Anpassung der maschinell ermittelten Abschlagsbeträge bei uns zu beantragen. Abschläge werden jeweils zur Monatsmitte für den zurückliegenden Monat erhoben. Die erste Fälligkeit der Abschlagsforderung ist am 15.02.2024 für Januar 2025. Am 15.12.2025 ist die 11. und letzte Abschlagsforderung des Jahres 2025 zur Zahlung fällig.
Kunden, die noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen die Fälligkeiten der Abschlagsforderungen selbst überwachen und den monatlichen Betrag rechtzeitig überweisen. Es werden keine Abschlagsrechnungen versendet.
Sonstige Hinweise
Einige Kunden haben im Januar 2025 nochmals eine Abschlagszahlung Wasser/Abwasser (für den Monat Dezember) geleistet. Wir machen darauf aufmerksam, dass auf den erstellten Gebührenbescheiden die verbuchten Zahlungseingänge bis einschl. 28.01.2025 als geleistete Abschlagszahlungen in der Ihnen vorliegenden Abrechnung 2024 berücksichtigt sind.
Nach dem 28.01.2025 eingegangene Zahlungen bleiben als Guthaben auf dem Kundenkonto stehen. In diesen Fällen bitten wir die betreffenden Kunden, diese geleistete Akontozahlung mit der am 15.02.2025 fälligen ersten Abschlagsforderung zu verrechnen.
Kunden, die die monatlichen Beträge per Dauerauftrag bezahlen, sollten den Dauerauftrag vor der ersten Fälligkeit an den für 2025 geltenden Monatsbetrag anpassen.
Wenn Sie Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung haben, geben wir gerne Auskunft.
An dieser Stelle bedanken wir uns nochmals bei allen Kunden für die zuverlässige und pünktliche Übermittlung der abgelesenen Zählerstände.
Gemeindewerke Schutterwald
Kirchstraße, 77746 Schutterwald
Tel.: 9606-29/-49, Fax: 9606-97
E-Mail
Gemeindewerke
Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-29
Fax: +49 781 9606-97
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