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Gemeindewerke Schutterwald (Druckversion)

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung

Nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind die Energieversorger zur Stromkennzeichnung verpflichtet. Hier können Sie sich ansehen, wie sich der Strom zusammensetzt, den Sie von den Gemeindewerken Schutterwald beziehen. Diese Informationen finden Sie auch auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Die Kennzeichung der Stromlieferungen (PDF)

http://www.gemeindewerke-schutterwald.de//de/stromvertrieb/stromkennzeichnung