Seite drucken
Gemeindewerke Schutterwald (Druckversion)

Netzeinspeisung

Einspeisung von erzeugtem Strom in unser Netz

Wenn Sie einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen erzeugen wollen, nehmen wir die Energie in unser Netz auf und vergüten sie.

Im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) finden sich die rechtlichen Grundlagen hinsichtlich Netzanschluss von regenerativen Erzeugungsanlagen sowie für die Abnahme und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom.

Hinweise für die Errichtung einer EEG-Anlage

Bitte informieren Sie uns als Verteilnetzbetreiber bitte frühzeitig über Ihr Vorhaben, damit die Koordination zwischen Planung, Errichtung und Netzanschluss gelingt.

Einspeisekapazitäten

Im Versorgungsnetz können örtlich in begrenztem Maße Einspeisekapazitäten zur Verfügung stehen. Für die Anbindung an den bestehenden Hausanschluss bzw. einen zu ermittelnden Netzverknüpfungspunkt können technische Baumaßnamen notwendig werden. Eine entsprechende Netzprüfung und/oder Abstimmung sollte daher unbedingt vor Ihrem Baubeginn erfolgen.

Lastmanagement

Details sind in der Verordnung "Technischen Mindestanforderungen Einspeisemanagement" geregelt (siehe unten).

Fertigstellung und Inbetriebsetzung

Zur Inbetriebnahme der Eigenerzeugungsanlage muss uns der Antrag zur Fertigstellung und Inbetriebsetzung vorliegen. Bei der Inbetriebnahme unterstützen wir Sie gerne, bitte sprechen Sie einen Termin frühzeitig mit uns ab.

http://www.gemeindewerke-schutterwald.de//de/netzbetrieb/netzeinspeisung