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Gemeindewerke Schutterwald (Druckversion)

Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb

Als Grundversorger im Netzgebiet der Gemeindewerke Schutterwald  haben wir auch die Rolle des „grundzuständigen Messstellenbetreibers“ inne mit bestimmten gesetzlichen Pflichten. Im Messstellenbetriebsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die bisher genutzten Ferraris-Stromzähler gegen digitale Geräte austauschen sind. Wie alle anderen Netzbetreiber in Deutschland sind auch die Gemeindewerke Schutterwald hierzu verpflichtet.

Der Austausch der Zähler selbst ist für die Anschlussnutzer nicht mit Kosten verbunden und wird ausschließlich von Mitarbeitern der Gemeindewerke Schutterwald vorgenommen. Diese benötigen dafür einen ungehinderten Zugang zum Zähler oder Zählerschrank.

Für den Austausch des Zählers muss die Stromversorgung kurzeitig unterbrochen werden.
Mit dem neuen, digitalen Zähler hat der Kunde die Möglichkeit, den Stromverbrauch selber auszuwerten und gegebenenfalls gegenzusteuern.

Die gesetzlich vorgeschriebene Einführung von modernen und intelligenteren Messeinrichtungen führt zu einer moderaten Anpassung der Preise. Sie finden diese nachstehend im Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Als Anschlussnutzer steht es Ihnen frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Aber auch jeder fremde Messstellenbetreiber muss den „einwandfreien Betrieb der Messstelle gemäß Messstellenbetriebsgesetz“ gewährleisten.

http://www.gemeindewerke-schutterwald.de//de/messstellen-betrieb/messstellenbetrieb