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Die Gemeindewerke Schutterwald gewähren gem. § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Stromnetz. Hierfür gelten einheitliche Bedingungen und Entgelte. Die zurzeit geltenden Musterverträge stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Am 20.12.2017 hat die Beschlusskammer 6 der BNetzA die Festlegung zur Anpassung des Lieferantenrahmenvertrages Strom an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-168).
Der Vertragsschluss kann gemäß Beschluss BK6-17-168 dadurch bewirkt werden, dass der Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes und der Netznutzer unter Bezugnahme auf den festgelegten Standardvertrag übereinstimmende Willenserklärungen in Textform austauschen (siehe hierzu auch Tenor 3 zum Beschluss). Der festgelegte Standardvertrag ist auf der Seite der Bundesnetzagentur abrufbar.
Um die Abwicklung zwischen uns als Netzbetreiber und unseren Vertragspartnern / Netznutzern zu vereinfachen, machen wir das Angebot, mit Bezug auf die an dieser Stelle veröffentlichten Dokumente zum neuen Standardvertrag durch die Übermittlung einer Vereinbarung der Parteien die Anwendung des Netznutzungsvertrages/Lieferantenrahmenvertrages (Strom) auf der Grundlage der Vorgaben durch die Beschlusskammer 6 der BNetzA (Az.: BK6-17-168) zu erklären.
Vereinbarung Lieferant - Netzbetreiber (PDF)
Anlage zum Netznutzungsvertrag (PDF)
EDI-Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (PDF)
Gemeindewerke
Schutterwald
Björn Schley
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-42
Fax: +49 781 9606-97
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