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Notwendige Strompreisänderung zum 1. Januar 2021
Durch die Deckelung der EEG-Umlage ab 2021 verringert sich im neuen Jahr zwar der Kostenblock der gesetzlichen Umlagen in der Stromrechnung (netto 0,173 Cent/kWh). Aber auf Grund höherer Netzentgelte und gestiegener Energiebeschaffungskosten errechnet sich im Saldo dennoch eine Kostensteigerung, die der Vertrieb nicht durch Effizienz oder sonstige Maßnahmen ausgleichen kann. Deshalb lässt es sich nicht vermeiden, einzelne Preise in unseren Tarifen zum 01.01.2021 anzupassen.
Betroffen von der Tarifanpassung sind unsere Wärmetarife und der Schwachlasttarif. Die Standard-Tarife wurden von der Preisanpassung ausgeklammert. Außerdem konnten wir grundsätzlich auf eine Anhebung des Grundpreises in allen Tarifen verzichten. Der überwiegende Teil unserer Tarife gilt also auch in 2021 für die Kunden ohne Preisänderung weiter.
Hinweis für unsere Kunden mit Treue-Tarif
Die Preiserhöhung zum 01.01.2021 in den vorgenannten Tarifen trifft ebenfalls und im gleichen Umfang unsere Kunden mit Stromlieferungsvertrag Treue-Tarif. Aber auch mit den neuen Strompreisen 2021 hat diese Kundengruppe den Vorteil, dass sie weiterhin brutto 1,19 Cent pro Kilowattstunde weniger bezahlt, als die Kunden, die sich nicht für den Treue-Tarif entschieden haben.
Mit dem Treue-Tarif sparen
Kunden, die bisher noch nicht unser Angebot Treue-Tarif nutzen, können die ab Januar 2021 anfallende Kostensteigerung kompensieren und dabei sogar noch sparen, indem sie rechtzeitig einen Stromlieferungsvertrag Treue-Tarif mit uns abschließen.
Mit dem Abschluss eines Treue-Tarif-Vertrages können Sie sich für Ihren Strombezug einen Preisnachlass von 1,19 Cent/kWh sichern. Ein Vertragsabschluss ist jederzeit zum Beginn eines Monats möglich.
Preisgarantie bis 31.12.2021
Für alle ab 01.01.2021 geltenden Stromtarife geben wir eine Preisgarantie bis mindestens 31.12.2021!
Ersatzversorgung
Für die Ersatzversorgung der Gemeindewerke Schutterwald -Stromvertrieb- gelten die gleichen Preise wie für die Grundversorgung.
Veröffentlichungspflicht / Bekanntmachung:
Nach § 5 Abs. 2 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sind wir berechtigt, die Strompreise im Wege der öffentlichen Bekanntgabe zu ändern.
Neben der öffentlichen Bekanntmachung der Tarifänderung und der vollständigen Veröffentlichung der Tarife 2021 im Internet werden wir alle von der Preisanpassung betroffenen Kunden in einem persönlichen Schreiben über den Umfang der notwendigen Preisänderungen und über die neuen Tarifpreise informieren.
Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
Im § 5 Abs. 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist festgelegt, dass der Kunde im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen das Recht hat, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Alle Informationen und Preisblätter finden Sie auf dieser Website.
Hier finden Sie auch die aktuellen Angaben zur Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Strom und den Tarifen haben, geben wir gerne Auskunft. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen während der üblichen Bürozeiten jederzeit für ein persönliches Gespräch oder telefonisch zur Verfügung.
Gemeindewerke Schutterwald
Kirchstraße, 77746 Schutterwald
Tel.: 9606-28/29/42/44/49, Fax: 9606-97
E-Mail schreiben
Gemeindewerke
Schutterwald
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-29
Fax: +49 781 9606-97
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