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Bei der modernen Messeinrichtung (mME) handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegelt. Die moderne Messeinrichtung kann im Vergleich zu den mechanischen Zählern neben dem aktuellen Zählerstand auch historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte speichern und jeweils für die letzten 24 Monate anzeigen.
1. Warum wird bei mir eine moderne Messeinrichtung eingebaut?
Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit seinem Kernstück, dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Das Gesetz ist im September 2016 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit der Einführung die Ziele der Energiewende erreichen, mit dem Fokus einer Erhöhung der Energieeffizienz.
Mit der modernen Messeinrichtung erhalten Sie, durch die verschiedenen Darstellungsvarianten in der Anzeige des Zählers, einen guten Überblick über Ihr individuelles Verbrauchsverhalten.
Mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh und oder einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung bis 7 kWp erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung.
Der ermittelte Stromverbrauch bezieht sich in der Regel auf den Durchschnitt der letzten drei Abrechnungsjahre bzw. die Größe der installierten Leistung der Erzeugungsanlage.
2. Welchen Vorteil bringen moderne Messeinrichtungen?
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler. Wie bisher zeigen sie den Stromverbrauch direkt am Gerät an.
Der Unterschied: Mit modernen Messeinrichtungen können Sie Ihren Stromverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen für die letzten 24 Monate abrufen.
3. Sind meine Daten sicher und wer hat Zugriff auf die Daten?
Ja, Ihre Daten sind sicher. Nur Sie haben mit der gerätespezifischen PIN Zugriff auf die gespeicherten Daten im Zähler.
Die Ablesung des Zählers erfolgt wie bisher einmal im Jahr durch eine von uns beauftragten Ableser oder nach unserer Aufforderung durch Sie selbst. Der abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromlieferanten für die Erstellung der Stromabrechnung weitergeleitet. Es wird nur der aktuelle Zählerstand weitergegeben.
Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen und können nur lokal am Zähler in Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus abgelesen werden.
Daten können nicht versendet werden, da die moderne Messeinrichtung nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist.
4. Was kostet mich der Umbau?
Der Umbau im Rahmen der Eichfälligkeit kostet Sie nichts. Das jährliche Entgelt für den Betrieb moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich nach dem Messstellenbetriebsgesetz geregelt und beträgt max. 20,00 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro Jahr.
In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, hängt von Ihrem Lieferanten ab. Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Lieferanten.
Infos über Entgelte für Standardleistungen finden Sie auf dem Preisblatt Digitale Messtechnik.
5. Wo werden moderne Messeinrichtungen eingebaut?
Sie werden anstelle des bisher installierten Zählers eingebaut.
Die modernen Messeinrichtungen sind in der Regel so ausgelegt, dass diese in vorhandene Zählerschränke beziehungsweise Zählerplätze passen.
6. Was messen moderne Messeinrichtungen?
Moderne Messeinrichtungen messen den gesamten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung. Sie zeigen jedoch nicht den Stromverbrauch einzelner elektrischer Geräte an.
7. Wie lese ich den Zählerstand bei einer modernen Messeinrichtung ab?
Sie finden den Zählerstand auf der Anzeige in der obersten Zeile Ihrer modernen Messeinrichtung. Weitere Informationen können Sie der Bedienungsanleitung entnehmen.
Die Anleitungen für die von uns verbauten modernen Messeinrichtungen finden Sie auf dieser Seite unter "Anleitungen".
8. Sind moderne Messeinrichtungen geeicht?
Moderne Messeinrichtungen sind geeicht. Die Eichgültigkeit beträgt acht Jahre. Die moderne Messeinrichtung kann danach im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.
9. Wer ist für den Einbau zuständig?
Für den Einbau ist der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig, soweit kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt. Grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netz der Gemeindewerke Schutterwald sind die Gemeindewerke Schutterwald.
10. Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferant und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich.
Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gewährleistet wird.
11. Kann ich den Einbau verweigern?
Nein, der Einbau ist nach dem Messstellenbetriebgesetz (MsbG) gesetzlich vorgeschrieben.
Gemeindewerke
Schutterwald
Björn Schley
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
Tel.: +49 781 9606-42
Fax: +49 781 9606-97
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