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Neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Fristen für Umzugsmeldungen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus einer EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Energiewirtschaftsgesetz.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur und im Flyer
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